Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen, 26-april-2021
Watergekte.nl ist Teil des Unternehmens ‘Playing2live’ mit Sitz in Warns.
- Der Teilnehmer erklärt, dass er über ausreichende Schwimmkenntnisse verfügt.
- Das Tragen einer Schwimmweste ist bei allen Aktivitäten Pflicht.
- Playing2live haftet nicht für Verletzungen, Schäden oder andere Unannehmlichkeiten, die aus der Nutzung des Wasserfahrzeugs, aus Aktivitäten, bei denen das Wasserfahrzeug geschleppt wird, oder aus Defekten des Wasserfahrzeugs resultieren.
- Playing2live hat den Wasserscooter gegen Haftpflicht- und Kaskoschäden für die Schifffahrt auf dem IJsselmeer versichert. Die Versicherung hat eine Selbstbeteiligung von € 250,- pro Schadensfall, die dem Mieter in Rechnung gestellt wird.
- Playing2live hat im Falle einer Störung während der Mietzeit 4 Stunden Zeit für Reparaturen, ohne Anrechnung der Miete.
- Mit der Annahme dieser Bedingungen erklären Sie sich bereit, die Selbstbeteiligung in Höhe von max. € 250,- abzuschreiben, wenn Sie einen Schaden am gemieteten Fahrzeug verursachen.
- Alle Reservierungen gelten als rechtsgültige Vereinbarungen.
- Schlechtes Wetter geht auf das Risiko des Mieters und ist kein Grund für eine Minderung oder Rückerstattung des Mietpreises oder eine Stornierung.
- Der Vermieter kann den Vertrag jederzeit einseitig nach eigenem Ermessen kündigen, z.B. bei schlechtem Wetter.
- Es ist verboten, bei einer festen Windstärke 7 oder mehr zu segeln.
- Es ist verboten, das Wasserfahrzeug in einer anderen als der vom Vermieter vorgesehenen Weise zu benutzen.
- Eine Person darf während des Betriebs des Wasserfahrzeugs nicht unter dem Einfluss von Drogen und/oder anderen Betäubungsmitteln stehen.
- Der Wasserscooter muss sauber und aufgeräumt zurückgegeben werden.
- Der Teilnehmer erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Playing2Live einverstanden.
- Wo die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dies nicht vorsehen, entscheidet die Geschäftsführung von Playing2live.
Sie sind außerdem verpflichtet, die geltenden Korona-Maßnahmen einzuhalten.